Urlaubszeit: Tiere aussetzen ist strafbar!
Dienstag, den 21. Juni 2011Wer sein Tier vor dem Urlaub aussetzt oder es ohne regelmäßige Versorgung zurückläßt macht sich strafbar und riskiert Strafen bis zu einer Höhe von 25 00 Euro. Nachzulesen im Tierschutzgesetz §3. Während für Hunde auch ein Urlaub an der Seite von Herrchen und Frauchen zur schönsten Zeit des Jahres werden kann, bleiben die meisten Katzen […]