Katzenklappe: Achtung Einbrecher!
Katzenklappen bieten Freiheit für unsere Hauskatzen. Aber: bei falschem Einbau können sie auch Einbrechern Tür und Tor öffnen.
Wer eine Katzenklappe an einer ungünstigen Stelle anbringt, so dass Fenster- oder Türgriffe durch die Öffnung erreichbar sind, riskiert seinen Versicherungsschutz.
Fenster- oder Türgriffe dürfen weder mit der Hand, noch mit einem Hilfsmittel wie zum Beispiel einem langen Stock erreichbar sein. Sollte das doch der Fall sein, müssen die betroffenen Türen oder Fenster abgeschlossen oder zusätzlich gesichert sein.
Im Zweifelsfall sollte man unbedingt bei seiner Versicherung nachfragen. Mieter dürfen Katzenklappen übrigens nur mit dem Einverständnis des Vermieters einbauen. Der Eigentümer kann sonst verlangen, dass die Katzenklappe entfernt wird. Weigert sich der Mieter dies zu tun, droht ihm die fristlose Kündigung. Bei einem Auszug muss der Mieter die Katzenklappe aber auf jeden Fall auf eigene Kosten wieder entfernen. Tipp: Am einfachsten ist es meist, gleich eine neue Tür einzusetzen und die alte Tür bis zum Auszug einzulagern.
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