Qualzucht bei Katzen

20. Januar 2020

Fragt man Menschen, warum sie Haustiere halten, ist die Antwort: „Aus Liebe zum Tier.“ Umso erschreckender ist die Tatsache, dass es so viele Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel, Fische und andere Heimtiere gibt, die durch die Vorliebe für besondere Formen und Farben regelrecht krank gezüchtet wurden.

Die Tierärztekammer Berlin will mit ihrer zweiten Kampagne gegen Qualzucht erneut auf dieses Problem aufmerksam machen. Das umdenken-tierzuliebe hat zwar schon begonnen, wie auch internationale Aktionen gegen Qualzucht zeigen, aber an der Basis ist dieses Umdenken noch nicht angekommen.

Deshalb hier nochmal: Das ist Qualzucht bei Katzen, die das Tier absichtlich krank macht

Katzen kurzköpfiger Rassen z.B. Perser, Exotic Shorthair leiden durch das Zuchtziel „Kurzköpfigkeit“ häufig an ernsten gesundheitlichen Problemen:

  • Luft/Atemnot durch verengte Nasengänge und zu kleine Nasenhöhlen
  • tränende und entzündete Augen durch zu enge Tränenkanäle
  • Zahnprobleme durch zu kurze oder deformierte Kiefer, in denen nicht mehr alle Zähne Platz haben
  • Neigung zu Schwergeburten
  • gesteigerte Totgeburtenrate

Katzenrassen mit dem Zuchtziel „weiße Fellfarbe“ z.B. Perser, Türkisch Angora, Maine Coon, Devon Rex, Norwegische Waldkatze leiden häufig an:

  • angeborener Taubheit, vor allem in Kombination mit blauer Augenfarbe
  • Augenschäden wie z.B. „Nachtblindheit“; diese Katzen können im Dunkeln nicht oder schlecht sehen

Katzen der Rasse Maine Coon, Perser, Ragdoll oder Britisch Kurzhaar leiden zudem vermehrt unter:

• der erblichen Herzerkrankung „Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM)“, bei der es im Verlauf des Lebens zu einer Verdickung des Herzmuskels und Abnahme der Herzleistung kommt.

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Ein Katzenbuch zum Verlieben

4. Januar 2020

Ein superschönes Weihnachtsgeschenk und Genuss für ein ganzes Jahr… mindestens.  Auch meine Katze Bijou findet es interessant.

Walter Chandoha. Cats. Photographs 1942–2018

Die schicksalhafte Begegnung mit einer streunenden Katze im Jahre 1949 war für Walter Chandoha der Beginn einer wundersamen Karriere, die ihn zum gefragtesten und bekanntesten Katzenfotografen der Welt werden ließ, lange bevor das Internet die Welt mit felinem Bildgut überschwemmte. In den mehr als siebzig Jahren seines Dienstes an Felis silvestris catus hat er weit über dreißig Bücher veröffentlicht, rund 300 Zeitschriftencover und Tausende von Werbekampagnen mit seinen samtpfotigen Heldinnen und Helden bebildert. 

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Wenn die geliebte Katze stirbt – Haustierbestattung in Deutschland

27. November 2019

Sie sind ihr Leben lang treue Freunde, doch wenn sie sterben, stehen ihre Besitzer vor einer schweren Entscheidung: Wie lässt man ein Haustier bestatten?

Es gibt in Deutschland eine Reihe von Regelungen, die festlegen, wie ein Tier bestattet werden darf.

Die meisten Haustiere werden durch einen Tierarzt eingeschläfert. Wer in der Praxis Abschied vom geliebten Freund nimmt und dessen Körper beim Veterinär zurücklässt, überlässt sein Tier der Tierkörperbeseitigung.Das Haustier wird dann mit zahlreichen anderen Tieren und Schlachtresten zunächst zerkleinert, dann gepresst und gemahlen.

Wer seinem Tier einen würdigeren Ruheort wünscht, vergräbt es im eigenen Garten. Hierzu schreibt der Gesetzgeber einige Bestimmungen vor, die beispielsweise die zulässige Größe des Tieres und die Abstände zu öffentlich genutzten Wegen regeln.

Mittlerweile gibt es in Deutschland zahlreiche Tierbestatter. Diese kümmern sich um alles, was nach dem Tod des Tieres zu erledigen ist und verfügen über eine Reihe von würdigen Möglichkeiten der Bestattung. Tierfriedhöfe bieten Trauernden einen besonders schönen Ort, dem geliebten Tier auch nach dessen Ableben ganz nahe zu sein.  Auf dem Hamburger Friedhof Ohlsdorf sollen künftig Menschen und Haustiere in einem gemeinsamen Grab liegen dürfen.

Ein Tier einäschern zu lassen, ist eine relativ preiswerte Möglichkeit der Tierbestattung. Haustiere können entweder gemeinsam mit anderen Tieren oder alleine verbrannt werden. Was im Anschluss mit der Asche passiert, hat der Tierhalter selbst in der Hand. Viele verstreuen die Asche im Garten, im Wald oder über dem Meer. Eine einfache Haustier-Einäscherung mit Bestattung oder Urne kostet im Durchschnitt zwischen 60 und 410 €. Dies hängt maßgeblich von der Größe des Tieres und der Art des gewählten Grabes ab.

Es klingt extravagant, ist teuer, aber sehr begehrt: Manche Menschen lassen aus ihrem verstorbenen Tier einen Erinnerungsdiamanten fertigen. Der Vorgang ist dabei denkbar einfach und natürlich. Denn wie auch der menschliche Körper bestehen Haustiere aus rund 18 % aus dem chemischen Element Kohlenstoff. Dies ist auch der Stoff, woraus natürliche Diamanten bestehen. Deshalb ist es möglich, die Asche eines Tieres in einen Diamanten umzuwandeln. Ein Diamant aus Asche kann entstehen, wenn mindestens 200 g Asche oder 18 g Haustierhaare bzw. Federn vorhanden sind. Dies ist für verschiedene Tiere möglich – ganz gleich ob es sich um eine Katze, einen Hund, ein Pferd oder um einen Vogel handelt. Solche speziellen Edelsteine gibt es bereits ab 1500 €.

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Gefährlich für Katzen! Pools und Gartenteiche

11. Juli 2019
Katze neben einem Pool im GartenEin Gartenpool kann schnell zur Gefahr für Katzen werden. Gleiches gilt für Teiche und Regentonnen. Wenn die neugierigen Tiere in die Wasserbassins hineinfallen, ist es oft schwierig für sie wieder herauszukommen. Die glatten und abgerundeten Wände von Pools verhindern beispielsweise, dass die Katze den notwendigen Halt findet, um aus dem Wasser zu kommen.

Grundsätzlich können Katzen zwar schwimmen, doch wenn es kein Entkommen gibt, verlassen sie nach einiger Zeit die Kräfte und sie ertrinken.

Die Lösung für dieses Dilemma ist so simpel wie wirksam: Legen Sie einfach ein Brett oder Ähnliches in den Pool, über das die Tiere wieder hinausklettern können. Gleiches gilt für Regentonnen. Zusätzlich bietet sich natürlich auch eine Abdeckung für Tonne und Teich an, damit die Tiere gar nicht erst hineinfallen können. Im Gartenteich helfen flache Ausstiege Katzen dabei, wieder aus dem Wasser herauszuklettern.

© TASSO e.V

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Kassel setzt auf Kastration

2. April 2019
Um das Leid von freilebenden, verwilderten Katzen langfristig zu verringern, ist am vergangenen Wochenende in Kassel eine Katzenschutzverordnung in Kraft getreten. Das bedeutet, dass Hauskatzen mit unkontrolliertem Freigang in Zukunft fortpflanzungsunfähig gemacht werden müssen. Weiterhin müssen ihre Halter sie mit einem Transponder oder einer Tätowierung kennzeichnen lassen und bei einem Haustierregister registrieren. Für reine Wohnungskatzen gilt diese Verpflichtung nicht. Andere Gemeinden in Hessen haben ebenfalls bereits Katzenschutzverordnungen eingeführt. Dazu gehören beispielsweise Darmstadt, Hanau und Wiesbaden. (gepostet von Tasso)
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Ist Deine Katze glücklich? 11 Wohlfühl-Anzeichen

9. Februar 2019

  1. Schmusen, schmusen, schmusen

Was ist intimer und ein größerer Vertrauensbeweis als eine Katze, die mit ihrem Menschen schmust? Also, wenn Deine Katze ihre Streicheleinheiten einfordert und sich öfter mal zu Dir ins Bett oder auf die Couch schleicht, um sich von Dir ausgiebig durchkraulen zu lassen, dann bist auch wohl Du ein sehr glücklicher Katzenhalter.

  1. Köpfchen, Nase, Körper reiben

Reibt Eure Schmusekatze mal ihr Köpfchen oder Näschen an Euch? Genießt die Aufmerksamkeit. Damit markiert dich Dein Stubentiger. Er sagt: „Du gehörst zu mir!“ und zeigt Dir, dass sie sich in Deiner Anwesenheit wohlfühlt.

  1. Flitzen und toben

Husch, mal hier durchflitzen oder durch den Garten, oder aufs Sofa. Wenn Deine Mieze ein wenig verrücktspielt und rumtobt, dann ist das doch Freude pur! Deine Katze fühlt sich wohl und kann ganz sie selbst sein.

  1. Konzentriertes Spielen

Spielt Dein tierischer Liebling konzentriert mit seiner Maus, der Katzenangel oder mit einem anderen Spielzeug? Wunderbar! Denn Spiel und Beschäftigung ist wichtig für die intelligenten Tiere und wichtig fürs Köpfchen. Und wenn Du Dich auch bewusst mit Deinem Tier beschäftigst, freut es sich umso mehr.

  1. Entspannter Schlaf

Auf dem Rücken liegend mit ausgetreckten Beinen – da kann man unseren felligen Freunden stundenlang beim Schlafen zusehen. Schläft Deine Katze in der Regel entspannt, auch in offenen Räumen und versteckt sich dabei nicht? Dann fühlt sie sich pudelwohl und ihr droht keine „Gefahr“.

  1. Pflege muss sein

Katzen sind sehr reinliche Tiere. Ein glänzendes und sauberes Fell zeigt, dass es Deiner Katze gut geht. Dazu gehört aber nicht übertriebenes oder zwanghaftes Putzen. Sollte Deine Katze solch ein Verhalten aufzeigen, dann solltest Du unbedingt zum Tierarzt.

  1. Die Katzentoilette

Benutzt Deine Katze ihre Toilette zuverlässig? Alles super! Falls Dein Liebling unsauber wird, solltest Du dem dringend nachgehen. Das ist eher ein Zeichen dafür, dass sich Dein Tier nicht wohlfühlt.

  1. Lass uns reden

Wenn es Deinem Stubentiger sonst gut geht, er keine Schmerzen hat oder krank ist, ist ein nettes Gespräch mit der Katze doch ganz nett. Auch das Schnurren ist in der Regel ein Zeichen, dass sich der Vierbeiner wohlfühlt und tiefenentspannt ist.

  1. Genüssliches Fressen

Wenn Deine Katze genüsslich frisst, soweit es ihr schmeckt ;-), und einen guten Appetit hat, ist das ebenfalls ein Zeichen, dass alles soweit paletti ist. Schmatz, schmatz!

  1. Tretteln

Mit diesem sogenannten Milchtritt regen Kitten am Gesäuge ihrer Mutter den Milchfluss an. Diese sanfte und massierende Bewegung ist im Erwachsenenalter ein sehr großer Vertrauensbeweis. Sie fühlt sich absolut geborgen und sicher.

Trotzdem ist es wichtig zu beobachten, dass es Deiner Katze im Allgemeinen gut geht und ob verändertes Verhalten oder ungewöhnliche Signale darauf hinweisen, dass etwas nicht stimmt. Wenn eine gesprächige Katze einfach nur gerne redet, kann beispielsweise ein dauerhaftes Miauen beziehungsweise Schreien ein Zeichen dafür sein, dass es Eurer Mieze nicht so gut geht.

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Stressfrei Medizin verabreichen

7. Januar 2019

Wie Tierhalter ihren Lieblingen am geschicktesten Medikamente verabreichen, weiß Astrid Behr, Sprecherin des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte e. V.

 

Die berühmte Leberwurst

Vielfach in der Praxis bewährt hat es sich, Medikamente im Lieblingsfutter oder in entsprechend präparierten Snacks der Tiere zu verstecken. Bei Hunden, die ihre Nahrung in der Regel gierig in großen Stücken verschlingen, klappt das fast immer.  Bei Samtpfoten dagegen müssen die Halter oft tiefer in die Trickkiste greifen, um aus ihnen kooperative Patienten werden zu lassen. „Denn viele Katzen lecken die Wurst einfach ab“, erklärt Behr und fügt hinzu: „Meist machen Katzen um alles, was anders riecht als gewohnt, einen Bogen.“

Um den Geruchssinn der Katzen zu überlisten, kann es helfen, Tabletten zu zerkleinern und gründlich in einer kleinen Futterportion zu verteilen, zumindest dann, wenn es sich um geruchsneutrale Medikamente handelt. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Katze das Futter komplett aufnimmt. Unter Umständen hilft auch ein Tablettengeber, ein greifzangenartiges Werkzeug, das es Haltern gestattet, Tabletten in die Mäuler ihrer Tiere zu bugsieren und dabei die Finger von den Zähnen der Patienten fernzuhalten. Analog dazu lassen sich flüssige Medikamente mithilfe von Einwegspritzen ohne Nadel seitlich in die Mäuler der Tiere spritzen.

Wie Katzen Medizin (ver)putzen

Handelt es sich bei den zu verabreichenden Medikamenten um Pasten oder um Tropfen, so können sich Katzenhalter unter Umständen auch die Reinlichkeit der Tiere zunutze machen – und das Medikament auf das Fell aufgeben, am besten auf die Vorderpfoten. „Dort leckt es die Katze in aller Regel schnell auf“, sagt Behr. Insbesondere in Haushalten mit mehreren Katzen sollten Halter den Patienten aber im Auge behalten, bis er das Medikament vollständig aufgenommen hat, damit keine andere Katze die Arznei ableckt.

Der direkte Weg

Es gibt durchaus Katzen, die sich die Tabletten kurzerhand ins Maul schieben lassen. „Das ist natürlich die einfachste Lösung. Allein: Viele Halter trauen sich nicht so recht“, hat Behr festgestellt. Daher rät sie Haltern, sich das Vorgehen anhand des eigenen Tiers zunächst vom Tierarzt zeigen und erklären zu lassen. Auf diese Weise können Halter etwa lernen, wie man mithilfe der richtigen Grifftechnik den Schluckreflex einer Katze für die Medikamentengabe überwindet und wie man Verletzungen von Mensch und Tier vorbeugt.

 

Gelesen auf TierarztBLOG

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Neue Kastrationsaktion für Straßenkatzen in Niedersachsen

31. Oktober 2018

In Niedersachsen wird erneut eine landesweite Kastrationsaktion für frei lebende Straßenkatzen durchgeführt. Im Aktionszeitraum vom 1. November bis 15. Dezember 2018 können Tierschutzvereine, Tierheime und Betreuer von Futterstellen alle Katzen, denen kein Besitzer zugeordnet werden konnte, kostenlos von einem Tierarzt kastrieren lassen. Zusätzlich werden die Katzen gekennzeichnet und registriert, etwa bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, um sie zukünftig identifizieren zu können. Der Deutsche Tierschutzbund und der Deutsche Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen unterstützen die Aktion mit jeweils 15.000 Euro.

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Zeckenzeit – Katzen jetzt regelmäßig untersuchen!

22. Mai 2018

Mit den steigenden Temperaturen im Sommer machen Zecken und Co. Hunden und Katzen das Leben schwer. „Zecken können nicht nur lästig sein, sondern auch Krankheiten übertragen“, sagt Dr. Sabine Schüller, Geschäftsführerin des Bundesverbands für Tiergesundheit. Daher ist es wichtig, dass Halter ihre Tiere regelmäßig nach dem Spaziergang im Wald oder auf der Wiese auf Zecken untersuchen.

Besonders betroffen sind leicht behaarte Körperregionen der Tiere wie Kopf, Ohren, Achseln und Innenschenkel. „Auftretende Zecken sollten rasch abgesammelt werden“, so Dr. Schüller. Hat sich die Zecke bereits am Körper des Tieres eingenistet, ist sie am besten mit einer Zeckenzange oder Zeckenkarte zu entfernen. „Die Zecke sollte beim Rausziehen nicht gedreht werden, da dabei Teile von ihr in der Hunde- oder Katzenhaut stecken bleiben könnten“, sagt die Expertin. Stattdessen einfach das spinnenartige Tier nahe an der Haut fassen und gleichmäßig von der Einstichstelle gerade heraus wegziehen.

Hausmittel nicht empfohlen
Hausmittel wie Öl, Alkohol, Klebstoff oder Äther, um die Zecke aus dem Fell zu lösen, empfiehlt Dr. Schüller nicht. Denn beim Todeskampf des Ungeziefers könnte der eventuell infizierte Darminhalt des Tieres in die Blutbahn von Hund und Katze gelangen.

Um es erst gar nicht zu einem Zeckenbefall kommen zu lassen, können Halter Tierarzneimittel als Tabletten, Tropf-Präparate oder Halsbänder zum Schutz anwenden. Allerdings gibt es für Hunde und Katzen ganz unterschiedliche Mittel. „Der Tierarzt berät, welche Maßnahmen für eine wirksame Zeckenabwehr am besten geeignet sind“, sagt Dr. Schüller.

(text übernommen von TierarztBlog.com)

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Datenschutzerklärung

22. Mai 2018

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

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Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Geschäftsbezogene Verarbeitung

Zusätzlich verarbeiten wir
– Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).
– Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie)
von unseren Kunden, Interessenten und Geschäftspartner zwecks Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege, Marketing, Werbung und Marktforschung.

Der Gesundheitsvorsorge dienende Leistungen

Wir verarbeiten die Daten unserer Patienten und Interessenten und anderer Auftraggeber oder Vertragspartner (einheitlich bezeichnet als „Patienten“) entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, um ihnen gegenüber unsere vertraglichen oder vorvertraglichen Leistungen zu erbringen. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung, bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Zu den verarbeiteten Daten gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Patienten (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, erworbene Produkte, Kosten, Namen von Kontaktpersonen) und Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).

In Rahmen unserer Leistungen, können wir ferner besondere Kategorien von Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, hier insbesondere Angaben zur Gesundheit der Patienten, ggf. mit Bezug zu deren Sexualleben oder der sexuellen Orientierung, verarbeiten. Hierzu holen wir, sofern erforderlich, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a., Art. 7, Art. 9 Abs. 2 lit. a. DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung der Patienten ein und verarbeiten die besonderen Kategorien von Daten ansonsten zu Zwecken der Gesundheitsvorsorge auf Grundlage des Art. 9 Abs. 2 lit h. DSGVO, § 22 Abs. 1 Nr. 1 b. BDSG.

Sofern für die Vertragserfüllung oder gesetzlich erforderlich, offenbaren oder übermitteln wir die Daten der Patienten im Rahmen der Kommunikation mit medizinischen Fachkräften, an der Vertragserfüllung erforderlicherweise oder typischerweise beteiligten Dritten, wie z.B. Labore, Abrechnungsstellen oder vergleichbare Dienstleister, sofern dies der Erbringung unserer Leistungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO dient, gesetzlich gem. Art. 6 Abs. 1 lit c. DSGVO vorgeschrieben ist, unseren Interessen oder denen der Patienten an einer effizienten und kostengünstigen Gesundheitsversorgung als berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit f. DSGVO dient oder gem. Art. 6 Abs. 1 lit d. DSGVO notwendig ist. um lebenswichtige Interessen der Patienten oder einer anderen natürlichen Person zu schützen oder im Rahmen einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a., Art. 7 DSGVO.

Die Löschung der Daten erfolgt, wenn die Daten zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Fürsorgepflichten sowie Umgang mit etwaigen Gewährleistungs- und vergleichbaren Pflichten nicht mehr erforderlich ist, wobei die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten alle drei Jahre überprüft wird; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Therapeutische Leistungen und Coaching

Wir verarbeiten die Daten unserer Klienten und Interessenten und anderer Auftraggeber oder Vertragspartner (einheitlich bezeichnet als „Klienten“) entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, um ihnen gegenüber unsere vertraglichen oder vorvertraglichen Leistungen zu erbringen. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung, bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Zu den verarbeiteten Daten gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Klienten (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, Honorare, Namen von Kontaktpersonen, etc.) und Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).

Im Rahmen unserer Leistungen, können wir ferner besondere Kategorien von Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, insbesondere Angaben zur Gesundheit der Klienten, ggf. mit Bezug zu deren Sexualleben oder der sexuellen Orientierung, ethnischer Herkunft oder religiösen oder weltanschaulichen Überzeugunge, verarbeiten. Hierzu holen wir, sofern erforderlich, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a., Art. 7, Art. 9 Abs. 2 lit. a. DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung der Klienten ein und verarbeiten die besonderen Kategorien von Daten ansonsten zu Zwecken der Gesundheitsvorsorge auf Grundlage des Art. 9 Abs. 2 lit h. DSGVO, § 22 Abs. 1 Nr. 1 b. BDSG.

Sofern für die Vertragserfüllung oder gesetzlich erforderlich, offenbaren oder übermitteln wir die Daten der Klienten im Rahmen der Kommunikation mit anderen Fachkräften, an der Vertragserfüllung erforderlicherweise oder typischerweise beteiligten Dritten, wie z.B. Abrechnungsstellen oder vergleichbare Dienstleister, sofern dies der Erbringung unserer Leistungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO dient, gesetzlich gem. Art. 6 Abs. 1 lit c. DSGVO vorgeschrieben ist, unseren Interessen oder denen der Klienten an einer effizienten und kostengünstigen Gesundheitsversorgung als berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit f. DSGVO dient oder gem. Art. 6 Abs. 1 lit d. DSGVO notwendig ist. um lebenswichtige Interessen der Klienten oder einer anderen natürlichen Person zu schützen oder im Rahmen einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a., Art. 7 DSGVO.

Die Löschung der Daten erfolgt, wenn die Daten zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Fürsorgepflichten sowie Umgang mit etwaigen Gewährleistungs- und vergleichbaren Pflichten nicht mehr erforderlich ist, wobei die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten alle drei Jahre überprüft wird; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Administration, Finanzbuchhaltung, Büroorganisation, Kontaktverwaltung

Wir verarbeiten Daten im Rahmen von Verwaltungsaufgaben sowie Organisation unseres Betriebs, Finanzbuchhaltung und Befolgung der gesetzlichen Pflichten, wie z.B. der Archivierung. Hierbei verarbeiten wir dieselben Daten, die wir im Rahmen der Erbringung unserer vertraglichen Leistungen verarbeiten. Die Verarbeitungsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO. Von der Verarbeitung sind Kunden, Interessenten, Geschäftspartner und Websitebesucher betroffen. Der Zweck und unser Interesse an der Verarbeitung liegt in der Administration, Finanzbuchhaltung, Büroorganisation, Archivierung von Daten, also Aufgaben die der Aufrechterhaltung unserer Geschäftstätigkeiten, Wahrnehmung unserer Aufgaben und Erbringung unserer Leistungen dienen. Die Löschung der Daten im Hinblick auf vertragliche Leistungen und die vertragliche Kommunikation entspricht den, bei diesen Verarbeitungstätigkeiten genannten Angaben.

Wir offenbaren oder übermitteln hierbei Daten an die Finanzverwaltung, Berater, wie z.B., Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sowie weitere Gebührenstellen und Zahlungsdienstleister.

Ferner speichern wir auf Grundlage unserer betriebswirtschaftlichen Interessen Angaben zu Lieferanten, Veranstaltern und sonstigen Geschäftspartnern, z.B. zwecks späterer Kontaktaufnahme. Diese mehrheitlich unternehmensbezogenen Daten, speichern wir grundsätzlich dauerhaft.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

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