Aha, das wird sie also: die neue Katzenklappe für meinen Hund Joscha und Kater Dschingis. Dann können sie endlich rein und raus ohne dass es durch halbgeöffnete Fenster zieht oder ich ihnen dauernd die Türen öffnen muss.
Katzenklappen sind praktisch – aber nicht überall erlaubt. Vor allem Mieter müssen sich schriftlich absichern bevor sie so ein “Extratürchen” einbauen. Sonst droht im schlimmsten Falle Kündigung.
Tasso e. V. nahm sich kürzlich des Problems an und dort rät
Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht: “Ganz egal, ob es sich z.B. um die Entscheidung handelt, eine Katze in einer Mietwohnung zu halten, ein Katzennetz auf dem Balkon anzubringen oder eine Katzenklappe einzubauen, sollten Mieter dies immer vorab mit dem Vermieter klären und sich seine Erlaubnis zur Sicherheit schriftlich geben lassen.” Auf weitere Rechtsprobleme, die sich mit der Katzenhaltung ergeben können, habe ich ausführlich in meinem Buch “Wunschkatze” hingewiesen, das in jeder Buchhandlung erhältlich ist.
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am Mittwoch, den 21. September 2011 um 15:26 Uhr veröffentlicht
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